Preiserhöhung Physiotherapie 2026 – Was sich ab dem 1. Januar für Sie ändert
veröffentlich am 24. März 2025
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine bundesweite Preiserhöhung in der Physiotherapie in Kraft. Es findet eine Vergütungssteigerung von durchschnittlich 2,49% für physiotherapeutische Leistungen statt – ein wichtiger Schritt für eine zukunftssichere Patientenversorgung.
💡 Warum gibt es eine Preiserhöhung in der Physiotherapie?
Die Vergütung von Heilmittelleistungen (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie) wurde neu verhandelt.
Ziel dieser Preisanpassung in der Physiotherapie ist es, die hohe Qualität der Versorgung trotz steigender Kosten weiterhin zu gewährleisten.
🧾 Was bedeutet die Preiserhöhung für gesetzlich Versicherte?
- Ab dem 1. Januar wird die Zuzahlung leicht erhöht – abhängig von Ihrer Verordnung.
- Es kommt zum sogenannten Rezeptsplitting: Behandlungen vor dem 1. Januar werden zum alten, Behandlungen ab dem 1. Januar zum neuen Preis abgerechnet.
- Die genaue Höhe der Zuzahlung teilen wir Ihnen selbstverständlich transparent mit.
📌 Wichtig: Sie müssen nichts veranlassen – wir übernehmen die korrekte Abrechnung automatisch.
💶 Was gilt für Privatpatienten?
Auch unsere Privatpreise passen sich ab dem 1. Januar 2026 an. Die Erhöhung orientiert sich an der gesetzlich beschlossenen Vergütungsanpassung. Unsere aktualisierte Preisliste stellen wir Ihnen ab Anfang Januar digital oder als Handzettel zur Verfügung.
🤝 Warum ist diese Preisänderung notwendig?
Die letzten Jahre waren geprägt von:
- stark gestiegenen Personal- und Raumkosten
- mehr Dokumentationspflichten & Bürokratie
- steigenden Qualitätsansprüchen an moderne Physiotherapie
Die neue Vergütung trägt dem Rechnung – und ermöglicht es uns, Ihnen weiterhin individuelle, hochwertige Therapie anzubieten.
❓ Häufige Fragen zur Preiserhöhung Physiotherapie 2025
1. Muss ich mein aktuelles Rezept anpassen lassen?
Nein, wir berechnen automatisch den korrekten Preis je nach Datum Ihrer Termine.
2. Wie hoch ist die neue Zuzahlung?
Die Höhe hängt von Ihrer Verordnung ab. Gern informieren wir Sie individuell.
3. Gilt die Preiserhöhung auch für Selbstzahler-Leistungen?
Ja, auch Selbstzahlerpreise (z. B. Osteopathie, Personal Training) werden angepasst.
📞 Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Sprechen Sie uns direkt in der Praxis an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail – wir informieren Sie transparent und verständlich.
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